Heilpraktiker dürfen keine BOTOX-Behandlungen durchführen
Gesichtsmodellierungen - zu Ihrer Sicherheit nur durch Ärzte
Minimal-invasive Behandlungen mit BOTOX, Fillern und Fadenlifting gehören in die Hände von spezialisierten Ärzten
Wenn Ihnen Ihre eigene Gesundheit und Ihr Aussehen wichtig sind, Sie sichere und qualifizierte minimal-invasive Behandlungen wünschen sowie Komplikationen vermeiden wollen, dann lassen Sie diese Behandlungen nur von Ärzten durchführen.
Lassen Sie niemals minimal-invasive Behandlungen von selbst ernannten "Experten" ohne qualifizierte Ausbildung und nachweisbare Berechtigung durchführen.
Kosmetikerinnen sind - egal welche und wieviel mögliche "Zertifikate" vorgelegt werden - nicht berechtigt, Faltenunterspritzungen mit den angebotenen Hyaluronsäurefillern durchzuführen. Die Rechtsprechung stuft dieses als ungesetzliche Handlungen ein und Staatsanwälte als Gefährliche Körperverletzung.
Eine Berechtigung zu minimal-invasiven Behandlungen, Faltenunterspritzungen mit BOTOX und Fillern erhält man üblicherweise mit einer Approbation als Arzt nach einem langjährigen Studium an einer medizinischen Fakultät einer Universitätsklinik. Eine weitere langjährige Ausbildung zum Facharzt sowie eine Spezialisierung ermöglichen eine qualifizierte und patientengerechte Behandlung. Wer glaubt, ohne diese Voraussetzungen durch einige Wochenendkurse die kompetente Qualifikation und das nötige Wissen erwerben zu können und Patienten minimal-invasiv korrekt behandeln zu dürfen, betrügt diese Patienten durch Vortäuschung falscher Tatsachen. Ein Zertifikat, ausgestellt von monetär gesteuerten Interessenverbänden sowie interessierten "Ausbildern", ist keine ärztliche Approbation und dient lediglich dazu, z.B. die in ein Kosmetikstudio verirrten Kunden zu verwirren und ihnen Kompetenz vorzugaukeln. Ein derartiges Geschäftsgebaren wird zuweilen auch als Betrug bezeichnet. Das Gleiche gilt auch für ein Fadenlifting.
In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch, sich einmal über das Heilpraktikerwesen Gedanken zu machen.
Heilpraktiker sind keine Ärzte!
Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen dem Arztvorbehalt und dürfen daher nur von Ärzten verschrieben, abgegeben, in den Verkehr gebracht und angewendet werden.
BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament.
Daher dürfen Heilpraktiker BOTOX nicht anbieten, nicht anwenden, nicht in den Verkehr bringen und niemals Patienten damit behandeln.