Falten-Behandlungen und Falten-Unterspritzungen sind Vertrauenssache
Patienten haben berechtigterweise einen Anspruch auf eine medizinische Behandlung, welche nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird und hohen qualitativen Standards entspricht.
Daher empfehlen Ärzte im Dienst der Schönheit und Kollegen, dass ästhetisch-medizinische Behandlungen nur von spezialisierten, erfahrenen, qualifizierten Ärzten durchgeführt werden sollten.
Jeder seriöse Arzt wird bestrebt sein, diese Qualitäts-Standards zu erfüllen. Eine "Beste Adresse zur Falten-Behandlung" ist daher als Erfindung der Presse einzustufen.
Patientinnen und Patienten, welche sich erstmalig einem Arzt zur ästhetisch-medizinischen Behandlung anvertrauen, haben vielfach Angst, dass das Ergebnis einer Behandlung stark von den eigenen Erwartungen abweichen könnte und irreversible Schäden die Folgen sein könnten.
In der minimal-invasiven Behandlung ohne Operation sind irreversible Behandlungs-Folgen sehr unwahrscheinlich, da die modernen Medizinprodukte wieder abgebaut werden und nach einiger Zeit sich der ursprüngliche Zustand wieder einstellt, sofern keine zwischenzeitlichen Auffrischbehandlungen erfolgen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die ausgewählten Medizinprodukte langfristig sicher sind und der behandelnde Arzt qualitätsbewusst arbeitet.
Aus diesem Grund verwendet medical-smoothcare keine permanent verbleibenden Filler, wie z.B. Silikon-Präparate oder in Kollagen eingebettete nicht resorbierbare Produkte. Nicht resorbierbare Produkte beinhalten die Gefahr, dass noch nach vielen Jahren Fremdkörperreaktionen auftreten können mit Granulom-Bildungen, welche dann kaum noch ohne Folgeschäden entfernt werden können.
Sofern Sie eine ästhetisch-medizinische Behandlung in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen daher, dass Sie sich in Ruhe einen Arzt Ihres Vertrauens aussuchen.
Eine langjähriges medizinisches Studium und eine mehrjährige medizinische Facharzt-Ausbildung sind in der Regel der Grundstein für eine gewünschte Qualitätssicherung. Darüber hinaus sollten die behandelnden Ärzte auf die Ängste und Wünsche der Patientinnen und Patienten bei einer ästhetisch-medizinischen Beratung und Behandlung gefühlvoll eingehen.
Die zur Anwendung kommenden modernen Medizinprodukte, wie Filler und resorbierbare Fäden zum Faden-Lifting, werden nach mehreren Monaten wieder auf natürliche Weise abgebaut. Kosmetikerinnen dürfen in der Schweiz aus guten Grund und gesetzlich vorgeschrieben keine Unterspritzungen mit Medizinprodukten durchführen, welche nach 30 Tagen im Körper noch nachweisbar sind. Damit sind auch in der Schweiz von Kosmetikerinnen durchgeführte Faltenunterspritzungen gesetzlich verboten, illegal und stellen daher eine vorsätzliche Körperverletzung dar.
In Deutschland sind Faltenunterspritzungen durch Kosmetikerinnen generell verboten. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar, welche mit einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bedroht wird.